Was ist das Lieferketten­sorgfalts­pflicht­gesetz?

Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettengesetz, kurz LKSG, in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel, strenge Vorschriften für globale Lieferketten in Bezug auf Kinderarbeit, Lohnstandards und Umweltschutz einzuführen. Davon sollen sowohl die verschiedenen Akteure innerhalb der Lieferkette, wie Unternehmen und Verbraucher, profitieren. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf das eigene Geschäftsfeld sowie Vertragspartner und weitere (indirekte) Lieferanten.

Vorteile des LKSG

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Lieferkettengesetz wird ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern verbindlich. Ab 2024 betrifft es bereits Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz, ihre Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben.

Was muss ein Unternehmen beachten?

Unternehmen müssen zukünftig die Risiken innerhalb ihrer Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Anhand dieser Ergebnisse wird eine sogenannte Grundsatzerklärung veröffentlicht und dementsprechende Maßnahmen gegen Verstöße abgeleitet.

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen zählen:

  • Feststellung betriebsinterner Zuständigkeit
  • Einrichten Risikomanagements, sowie Beschwerdeverfahren
  • Regelmäßige Risikoanalysen
  • Abgabe und Veröffentlichung Grundsatzerklärung
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement

So schaffen Sie Transparenz in Ihre Lieferkette

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Weitere Informationen zum Thema Lieferkettengesetz erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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