
ESG Reporting
Bald ist nahezu jedes Unternehmen dazu verpflichtet, über ein entsprechendes Reporting seine Bemühungen in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung zu dokumentieren. Was das bedeutet und warum Sie bald damit anfangen sollten, erfahren Sie im folgenden ESG Reporting Blogbeitrag.
„Der ESG Report sollte als integrierter Bestandteil unternehmerischen Handelns verstanden werden!“
Was ist ESG Reporting?
Die Abkürzung ESG kommt aus dem Englischen und steht für Environmental, Social und Governence. Also die Bemühungen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Innerhalb dieses Reportings werden relevante Unternehmensdaten in der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung festgehalten.
Nach aktuellem Stand sind Unternehmen verpflichtet über 50 Kennzahlen aus den ESG-Bereichen auszuwerten.
ESG Kriterien
Für die drei Bereiche werden messbare ESG-Kriterien erstellt. Mithilfe dieser Kriterien kann die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bewertet werden.
Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Kennzahlen gibt die Global Reporting Initiative (GRI), das Sustainability Accounting Standards Board (SASB), sowie die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Gibt es eine ESG Reporting Pflicht?
Ja es gibt eine ESG Berichtspflicht!
Die Europäische Union hat die Corporate Systainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Diese verpflichtet Organisationen neben finanziellen Berichten auch Informationen über Umwelt- und soziale Belange, sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu veröffentlichen.
Ab wann gilt die ESG Reporting Pflicht?
Ab 2024 gilt diese Bestimmung für alle großen börsennotierten Unternehmen und ab 2025 auch für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU’s). Sobald sie mindestens 250 Mitarbeiter und mehr als 40 Mio. Euro Nettoerlöse, bzw. 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen, sind sie dann zum jährlichen ESG-Report verpflichtet.
Ab 2026 gelten die Veröffentlichungsregeln für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen.
Starten Sie jetzt mit Ihrer ESG Berichterstattung
Spätestens ab 2026 greifen die CSRD Bestimmungen (Corporate Sustainability Reporting Directive), die für die allermeisten Unternehmen in Deutschland verpflichtend sind.
Um darauf gut vorbereitet zu sein, sollten Sie sich rechtzeitig mit den Anforderungen für Ihr Unternehmen beschäftigen und intern die Zuständigkeiten für die Datenbeschaffung und die Berichterstellung klären. Sowohl die Beschaffung von „noch nicht vorhandenen Zahlen“, wie auch die Etablierung einer geeigneten Datenlösung bzw. eines Berichts- oder Softwaretools benötigen zeitlichen Vorlauf.
Vorteile nachhaltiger Berichterstattung
Es gibt zudem weitere Gründe warum Sie bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen sollten. Zum einen erlangt Ihre Organisation mehr Transparenz in Aufwände und Abläufe. So werden etwa die Energieverbräuche in den einzelnen Unternehmenseinheiten klar aufgezeigt und bewusst hinterfragt, um Prozesse zu verbessern und Optimierungen vornehmen zu können.
Zum anderen sollte Nachhaltiges- und Ressourcenschonendes Handeln auch jenseits der ökonomischen Vorteile als Wettbewerbsvorteil verstanden werden. Mitarbeitende, Geschäftspartner, aber auch Kunden werten und schätzen Transparenz und Nachhaltigkeit zunehmend bei Ihren Entscheidungen für Produkte und Leistungen eines Anbieters.
Unsere ESG Empfehlung für Unternehmen
Sich aller Auswirkungen des eigenen Handelns bewusst zu sein und diese transparent zu machen, ist elementarer Bestandteil eines zukunftsfähigen Unternehmens. ESG Reporting sollten Sie nicht als Bürde, sondern vor allem als Möglichkeit wahrnehmen. So können ökonomische und soziale Metriken etabliert werden, die unmittelbar auf die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Organisation einzahlen.